Therapiephasen

Wie läuft eine Therapie ab?

Psychische Störungen sind Beeinträchtigungen in der Wahrnehmung, im Denken, Handeln oder im Ausdruck von Gefühlen. Sie äußern sich meist durch Auffälligkeiten im Erleben und vor allem im Verhalten der Betroffenen. Beispielsweise verhalten oder fühlen sich Kinder und Jugendliche phasenweise besonders ängstlich, traurig, schüchtern, aggressiv, impulsiv, reizbar oder nervös. Möglicherweise liegt eine Veränderung der Lebensumstände vor, an die sich die Kinder oder Jugendlichen noch nicht ausreichend gewöhnen konnten. Oder es gibt einen Entwicklungsschritt, der noch nicht zufriedenstellend bewältigt werden konnte.

 

Eine Psychotherapie hilft, ein seelisches Leiden zu bewältigen. Sie wird als einzige Behandlung oder zusammen mit anderen Formen der Unterstützung angewandt.
Jede Information wird absolut vertraulich behandelt und unterliegt der psychotherapeutischen Schweigepflicht. Keine Person, auch nicht ein naher Angehöriger, erhält ohne Ihre Einwilligung Zugang zu Ihren persönlichen Daten.

Das Erstgespräch

In einem ersten Gespräch, der sog. Psychotherapeutischen Sprechstunde findet eine erste orientierende Abklärung statt, ob eine krankheitswertige Störung vorliegt. Störung im Sinne das Normale bzw. Gewohnte kann nicht passieren. Über mögliche nächste Schritte und ggf. Hinweise zu weiteren Unterstützungsangeboten werden Sie beraten.

Probatorik

Steht ein Therapieplatz zur Verfügung, sind die weiteren 2 bis 6 Sitzungen sog. probatorische Sitzungen. In diesen Sitzungen sollten Sie prüfen, ob Sie das notwendige Vertrauensverhältnis zur ihrem Therapeuten aufbauen können. Des Weiteren dienen die probatorischen Sitzungen der genaueren Betrachtung der Beschwerden und Verhaltensauffälligkeiten. Mithilfe von Fragebögen, der Erhebung der Entwicklungsgeschichte (Anamnese), der Sammlung von Informationen über das soziale Umfeld, sowie die Lebenssituation des Kinders oder Jugendlichen und standardisierten sowie projektiven Testungen und findet eine psychologische Diagnostik statt. Es gilt das Ausmaß der Belastung und die daraus entstehenden Einschränkungen zu erfassen.
In einigen Fällen ist es wichtig, die Diagnostik mit weiterführenden Untersuchungen bei einem Facharzt für Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie und – psychotherapie zu ergänzen.


Therapieplanung

Auf Basis der in der Probatorik gesammelten Informationen wird gemeinsam erarbeitet, welche Veränderungen angestrebt werden sollen (Behandlungsziele) und wie sie erreicht werden können.

Projektive Testungen

Projektiven Testungen ermöglichen einen Einblick in den Teil der Persönlichkeit über den wir im normalen Leben nicht nachdenken (Unbewusstes).  Dabei kann es sich z.B. um verborgene Wünsche handeln, die wir lieber nicht haben wollen oder intensive, unangenehme Gefühle, die keinen Ausdruck im normalen Leben finden können oder dürfen.  

Veränderungsphase

Nun beginnt die eigentliche Arbeit, die Auseinandersetzung mit den Problemen, die zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Störung beigetragen haben. In der Regel finden die Therapiesitzungen in wöchentlichem Abstand statt und dauern jeweils 50 Minuten.
Das psychotherapeutische Vorgehen mit dem Frau Evers arbeitet, orientiert sich schwerpunktmäßig an den Theorien und Methoden der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie.
Eine tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann einen Umfang von 24 bis 180 Stunden haben.

Das psychotherapeutische Vorgehen, mit dem Herr Pfister schwerpunktmäßig arbeitet, orientiert sich schwerpunktmäßig an den Theorien und Methoden der kognitiven Verhaltenstherapie.

Eine verhaltenstherapeutische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie  kann einen Umfang von 24 bis 80 Sitzungen haben.

Ablösungsphase

Am Ende einer Behandlung kommt die Abschiedsphase.
Die Verbesserungen im Verhalten und Erleben sollen sich stabilisieren und Lösungsstrategien im Alltag selbstständig angewendet werden. Schwierigkeiten und Konflikte können meist bewusster wahrgenommen und unmittelbar mit den Betroffenen besprochen werden, so dass diese sich nicht mehr so anstauen.
Je nach Bedarf  werden Strategien zur Verhinderung von Rückfällen in das Problemverhalten erarbeitet, wie z.B. die Erkennung von Frühwarnsymptomen.

Psychotherapie mit Kinder: In der Regel findet die Arbeit mit Kindern durch eine Mischung aus spieltherapeutischen Elementen und Gesprächen statt. Im Spiel kann das Kind eigene Schwierigkeiten, die es noch nicht sprachlich ausdrücken kann, symbolisch darstellen und Lösungen ausprobieren. Sie können in neue Rollen schlüpfen und lernen, festgefahrene Muster zu verändern.
Je jünger die Kinder sind, umso wichtiger ist die zusätzliche Arbeit mit den Bezugspersonen.
Psychotherapie mit Jugendliche: Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen findet die psychotherapeutische Arbeit überwiegend in gemeinsamen Gesprächen statt und kann durch verschiedene Methoden ergänzt werden, z. B. die Arbeit mit inneren Bildern und Entspannungsübungen. Eine altersgemäße Entwicklung der Selbstständigkeit spielt im therapeutischen Prozess zusätzlich eine wichtige Rolle.
Bezugspersonen werden je nach Anliegen und Beschwerdebild mehr oder weniger in die Behandlung mit einbezogen.
Jugendliche ab 15 Jahren können auch ohne Zustimmung ihrer Eltern eine Psychotherapie beantragen.
Arbeit mit Bezugspersonen: Begleitend zu einer Therapie von Kindern und Jugendlichen finden in regelmäßigen Abständen Gespräche mit den Bezugspersonen statt. Wenn Sie Schwierigkeiten in der Beziehung zu Ihrem Kind haben, oder sich sehr viel um ihr Kind sorgen, können möglicherweise auch ihre eigene Kindheitserlebnisse eine gute Beziehung zu ihrem eigenem Kind erschweren. Auch Beziehungsprobleme können die Eltern-Kind-Beziehung belasten. Die Gespräche bieten ihnen im geschützten Rahmen die Erarbeitung eines tieferen Verständnisses für die inneren Schwierigkeiten ihres Kindes um daraus hilfreiche Verhaltens- und Erziehungsstrategien entwickeln zu können.


Wer übernimmt die Kosten?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in vollem Umfang die Kosten für vier Formen von Psychotherapie. Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Verhaltenstherapie gehören dazu.
Psychotherapeutische Sprechstunden und Probatorische Sitzungen können ohne Bewilligung in Anspruch genommen werden. Wird ein Behandlungsbedarf festgestellt und ist eine Psychotherapie indiziert, wird bei ihrer Krankenkasse eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie beantragt. In der Regel wird der Antrag von der Krankenkasse bewilligt.
Darüber hinaus gibt es im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung die Möglichkeit, eine Akutbehandlung in Anspruch zu nehmen, die der Krankenkasse angezeigt wird.  
Private Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie in Abhängigkeit von der individuellen Gestaltung des Versicherungsvertrages. Bitte informieren Sie sich vorab bei ihrer Krankenkasse in welchem Umfang die Psychotherapie in den Leistungen enthalten ist.

Selbstzahler: Es besteht auch die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu tragen. In diesem Fall werden die aktuellen Kostensätze der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) zu Grunde gelegt.



Risikoaufklärung

Das Tempo und die Intensität der Behandlung sind stets auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst. Jedoch kann die Psychotherapie eine zeitliche Belastung bedeuten. Zudem umfasst der therapeutische Prozess die Auseinandersetzung mit schmerzhaften und aufreibenden Themen, die oftmals als unangenehm, verunsichernd und angsterzeugend erlebt werden. Unter Umständen kommt es zeitweise zu einem verstärkten Auftreten der Beschwerden und Verhaltensauffälligkeiten. Das kann ein Zeichen dafür sein, dass etwas in Bewegung kommt und gehört zum Therapieprozess. Besprechen Sie Verschlechterungen mit ihrem Therapeuten, der mit ihnen Wege der Unterstützung sucht um mit diesen einen annehmbaren Umgang zu finden.
Beim Auftreten von schweren Krisen oder wenn sich Suizidgedanken aufdrängen, handelt es sich um einen Notfall, in diesem Fall wenden Sie sich umgehend an eine der Stellen, die im Reiter Notfall aufgeführt sind.